Urteil zum Windenergieanlagenbau: Artenschutz ist bei standortbezogener UVP-Vorprüfung nicht zu berücksichtigen

Bundesverwaltungsgericht stellt klar: Artenschutzrechtliche Belange sind bei standortbezogener UVP-Vorprüfung nicht zu berücksichtigen (WK-intern) – Am 26. September 2019 hatte der für Umweltrecht zuständige 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts über die Revisionen in vier Parallelverfahren zu entscheiden. Drei Privatkläger und der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) hatten die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für insgesamt fünf Windenergieanlagen in Preußisch… | weiterlesen