Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 6. April das sogenannte „Osterpaket“ verabschiedet. Es enthält zahlreiche Regelungen, die den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen sollen. Zentraler Teil des Pakets ist der Entwurf für Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Windenergie-auf-See-Gesetzes. Sie sehen unter anderem höhere Ausbauziele für Solar- und Windenergie sowie teils auch höhere Vergütungssätze vor. Der Ökostromanteil soll bis 2030 auf 80 Prozent steigen, bis 2035 soll der Strom in Deutschland fast vollständig aus erneuerbaren Energien stammen.
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