Rheinland-Pfalz verkürzt den Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen: Statt je nach Höhe 1.000 oder 1.100 Metern müssen es künftig nur n

Rheinland-Pfalz verkürzt den Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen: Statt je nach Höhe 1.000 oder 1.100 Metern müssen es künftig nur n