Windenergie und „Prioritätsprinzip“ (WK-intern) – Nun ist es amtlich: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“ Das Bundesverwaltungsgericht hat sich gestern in den Rechtsachen 4 C 3/19 und 4 C 4/19 mit dem Prioritätsprinzip bei der Genehmigung von Windenergieanlagen im Verhältnis zwischen BImSch-Vorbescheid und BImSch(voll)genehmigung befasst. Der 4. Senat entschied, dass dem immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid zumindest hinsichtlich der…
